Mebas Sportwelt

Inhaber: Meba Karnapke
Kleiner Kornweg 36
65451 Kelsterbach

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DE 02183365195

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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Meba Karnapke

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Stand: Mai 2024
Änderungen vorbehalten

Design und Umsetzung:
www.siebendesign.de

Bildnachweis:
Meba Karnapke, iStock

1. Vertragsabschluss:

Mit der Anmeldung für die Fußballschule von Mebas Sportwelt (nachstehend Fußballschule) bietet der Anmeldende in Einheit mit dem teilnehmenden Kind (nachstehend Teilnehmer) der Fußballschule einen Vertrag an. Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen und Abgabe des Formulars per E-Mail oder Homepage, oder persönlich. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Anmeldung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers erfolgen!

 

2. Leistung

Der Teilnehmer erhält ein wöchentliches Fördertraining á 75 Minuten an dem vereinbarten Wochentag zur vereinbarten Uhrzeit. Diese können der Website unter https://www.mebas- sportwelt.de/fussballschule/eingesehen werden. Die Fußballschule findet parallel zu dem Schulrhythmus statt. Grundsätzlich wird in den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen pausiert. Das ein oder andere Training kann trotzdem in der Ferienzeit angesetzt werden.

 

3. Bezahlung

Der monatliche Betrag, welcher für die Fußballschule zu entrichten ist, ist in der Anmeldung vereinbart. Der Mitgliedsbeitrag fällt monatlich an. Die Pausen in den jeweiligen Ferien, Ausfälle der Teilnehmer so wie vereinzelte Ausfälle auf Seiten der Fußballschule sind bereits einkalkuliert. Der Mitgliedsbeitrag ist ein gemittelter Wert und wird ganzjährlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen zu begleichen / wird per Lastschrift einzogen. 

 

4. Außerordentlicher Ausfall

Sollte in einem Monat mehr als ein Fördertraining aufgrund von Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Witterung oder Krankheit des Trainers ausfallen, oder der Spieler durch eine längerfristige Verletzung oder Krankheit nicht am Training teilnehmen können, wird der Rechnungsbetrag für den jeweiligen Monat angepasst, oder das Training wird nachgeholt. Dies kann zum Beispiel in Form von außerhalb der eigentlichen Trainingszeit veranstalteten Trainingsmaßnahen, oder eines oder mehreren Camp Tage geschehen.

 

5. Teilnehmerzahl

Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl, damit das Fördertraining zustande kommt. Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs liegt bei 12 Kindern pro Trainer.

 

6. Ermäßigung

Als ermäßigt eingestuft werden Teilnehmer, welche bei einem kooperierenden Verein angemeldet sind oder ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in einer kooperierenden Gemeinde haben. DieKooperationspartner sind die Stadt Kelsterbach, die SG Germania Wiesbaden, die SG Egelsbach, der SC Viktoria Griesheim und der SV 09 Hofheim.

 

7. Ablauf

Für die Dauer der Teilnahme an der Fußballschule überträgt der Anmeldende der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. 

 

8. Angaben zum Gesundheitszustand

Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Anmeldendeverpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Trainings der Fußballschule werden dem Anmeldenden des Teilnehmers angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

 

9. Kündigung

Der Anmeldende kann die Fußballschule immer bis zum 15. Kalendertag eines Monats für den folgenden Monat kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail an untenstehende Adresse zu erfolgen und der Anmeldende erhält nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.

 

10. Versicherungen

Der Anmeldende garantiert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Anmeldenden. 

 

11. Haftungsausschlüsse der Fussballschule

11.0. Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

1. Die gewissenhafte Vorbereitung
2. Die Richtigkeit der Veranstaltung
3. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Wegen sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für die vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfälle von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Bei langfristigen Ausfällen entscheidet auf schriftlichen Antrag per E-Mail der Einzelfall.

 

11.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

11.1.1. Die Haftung der Fussballschule, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11.1.2. Die unter 11.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fussballschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fussballschuleberuhen; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch die Fussballschule einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

11.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist die Fussballschule gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Schwimmen etc.).

11.1.4. Kurse werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die Fussballschule zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der Fussballschule nicht.

 

11.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:

Soweit sich die Leistungen der Fussballschule auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet die Fussballschule weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.

Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung der Fussballschule für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend. Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe der Fussballschule tätig gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar. 

 

12. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Anmeldende die Fußballschule alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Anmeldende zum Ersatz verpflichtet.

 

13. Foto- und Filmrechte

Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule, sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Formverbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

 

Kelsterbach, den 01. Mai 2024

Mebas Sportwelt
Meba Karnapke
Kleiner Kornweg 36
65451 Kelsterbach
info@mebas-sportwelt.de

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mebas Sportwelt / Camps

1. Vertragsabschluss:

Die Teilnahme am Fußballcamp setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Mit der Anmeldung für das Fußballcamp von Mebas Sportwelt (nachstehend Fußballschule) bietet der Anmeldende in Einheit mit dem teilnehmenden Kind (nachstehend Teilnehmer) der Fußballschule einen Vertrag an. Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen und Abgabe des Formulars per E-Mail, Homepage, oder persönlich. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Anmeldung kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers erfolgen!

 

2. Leistung

Der Teilnehmer wird an den vereinbarten Tagen über den vereinbarten Zeitraum betreut. Zu der vereinbarten Leistung gehören auch Fußballtrainingseinheiten in diesem Betreuungszeitraum und falls vereinbart, die Verpflegung. Das genaue Leistungsangebot kann auf der Website unter https://www.mebas-sportwelt.de/fussballcamps eingesehen werden.

 

3. Bezahlung

Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung der Zahlungsbetrag nicht eingegangen sein, so verfällt der Antrag.  

 

4. Außerordentlicher Ausfall

Sollte der Teilnehmer nicht am Camp teilnehmen können, so erhält er bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Campbeginn 50% der Anmeldegebühr erstattet. Sollte die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt geschehen, erhält der Anmeldende keine Rückerstattung mehr.

 

5. Ermäßigung

Als ermäßigt eingestuft werden Teilnehmer, welche bereits an einem der Stützpunkte von Mebas Sportwelt angemeldet sind und falls beim jeweiligen Camp angeboten, auch Kinder welche einem der Kooperationspartner durch Mitgliedschaft oder Wohnort angehörten. Die vereinbarte Ermäßigung wird auf der Rechnung vermerkt.

 

6. Ablauf

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer während des Camps Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich die Fußballschule das Recht vor, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen. Für die Dauer der Teilnahme an dem Fußballcamp überträgt der Anmeldende der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte.

 

7. Angaben zum Gesundheitszustand

Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Anmeldende verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Der Anmeldende ist verpflichtet, die Fußballschule über jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Teilnehmers zu informieren, sowohl bei der Anmeldung als auch vor Beginn des Camps Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Trainings der Fußballschule werden dem Anmeldenden des Teilnehmers angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.  

 

8. Widerrufsrecht

Der Anmeldende hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern die Anmeldung online erfolgt ist. Dafür sendet er uns den Widerruf entweder postalisch an die unten angegebene Adresse zu, oder schreibt ihn per E-Mail an camps@mebas-sportwelt.de. Enthalten sein müssen der Name des Teilnehmers, des Anmeldenden und das Datum und der Ort des vereinbarten Camps.

 

9. Versicherungen

Der Anmeldende garantiert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Anmeldenden.

 

10. Haftungsausschlüsse von Mebas Sportwelt

Mebas Sportwelt haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

1. Die gewissenhafte Vorbereitung
2. Die Richtigkeit der Veranstaltung
3. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Für Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt der angebotenen Leistungen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Die Fußballschule haftet nicht für Schäden oder Ausfälle aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen der Teilnehmer. 11.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):

11.1.1. Die Haftung der Fussballschule, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11.1.2. Die unter 11.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht – für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fussballschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fussballschule beruhen; – bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch die Fussballschule einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

11.1.3. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist die Fussballschule gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Schwimmen etc.).

11.1.4. Kurse werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die Fussballschule zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der Fussballschule nicht.

11.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter: Soweit sich die Leistungen der Fussballschule auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet die Fussballschule weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens. Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung der Fussballschule für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend. Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe der Fussballschule tätig gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.

 

11. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Anmeldende Mebas Sportwelt und in Mebas Sportwelt handelnde Personen alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Anmeldende zum Ersatz verpflichtet.

 

12. Foto- und Filmrechte

Der Anmeldende erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch Mebas Sportwelt, sowie die von Mebas Sportwelt mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Form verbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs. Der Anmeldende erklärt sich damit einverstanden, dass Bildnisse und Filmaufnahmen der Teilnehmer für Werbezwecke verwendet werden dürfen, inklusive Verbreitung in allen Medien und im Internet. Ein Widerruf zur Verwendung des Bild- und Videomaterials gilt nur für zukünftige Veröffentlichungen und hat keine Auswirkungen auf bereits veröffentlichte Medien.  

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

 

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

 

Kelsterbach, den 07 Mai 2024

Mebas Sportwelt
Meba Karnapke
Kleiner Kornweg 36
65451 Kelsterbach
camps@mebas-sportwelt.de

Hier können Sie sich die Anmeldung zur Fussballschule inklusive AGB als PDF downloaden.

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